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   BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00   

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https://dejure.org/2001,247
BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00 (https://dejure.org/2001,247)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 5 C 19.00 (https://dejure.org/2001,247)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 (https://dejure.org/2001,247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung in Aufnahmebescheid eines Angehörigen trotz Statusausschluss nach § 5 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) - Kriegsfolgenschicksal als maßgebliche Voraussetzung für die Gewährung des Status eines Spätaussiedlers - Exponierte Mitgliedschaft in der KPdSU als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG (F. 2000) § 5 Nr. 2 Buchstabe b § 27
    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei Bedeutsamkeit für das kommunistische Herrschaftssystem; Einbeziehung in Aufnahmebescheid eines Angehörigen trotz Statusausschluss nach § 5 BVFG; Härtefall, verfahrensbedingter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1527
  • DÖV 2002, 440
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
    Das Gesetz billigt damit dem deutschen Volkszugehörigen nach wie vor zu, nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen, und zwar auch innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaftsverwaltung in der früheren Sowjetunion (vgl. BVerwGE 108, 340 zur Vorgängervorschrift).

    Diese waren - wie der Senat bereits zur Vorgängervorschrift hervorgehoben hat (BVerwGE 108, 340 ) - in der früheren Sowjetunion geprägt durch die führende Rolle, die der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) in Staat und Gesellschaft zukam.

  • BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
    § 7 Abs. 2 BVFG geht somit gerade davon aus, dass eine Einbeziehung des Ehegatten oder Abkömmlings in den Aufnahmebescheid der jeweiligen Bezugsperson nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass in ihrer Person ein Ausschlusstatbestand im Sinne des § 5 BVFG gegeben ist (so bereits Beschluss vom 18. Februar 2000 - BVerwG 5 B 216.99 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
    Diese Vorschrift gilt in Ermangelung gesetzlicher Überleitungsvorschriften auch für noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren (vgl. BVerwGE 99, 133 ).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
    Zur Statusausschlussvorschrift des § 5 Nr. 2 Buchstabe b BVFG (wie Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 17.00 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 5 B 127.04

    Klage auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid als Aussiedler des

    Während das Verwaltungsgericht eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG mit Blick auf die besondere familiäre Situation bejahte, hat das Oberverwaltungsgericht den Tatbestand der besonderen Härte und insbesondere auch eine verfahrensbedingte Härte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. April 2001 BVerwG 5 C 19.00 ) verneint.

    5 Zur Begründung der geltend gemachten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001 (a.a.O.) trägt die Beschwerde vor, das Berufungsgericht habe "den Anspruch der Klägerinnen auf nachträgliche Einbeziehung wegen verfahrensbedingter Härte verkannt", indem es davon ausgehe, "dass bei Unterstellung des normalen Verfahrensablaufs bei der Beklagten eine tatsächliche Einbeziehung unter Zustimmung des zu beteiligenden Bundeslandes hätte erfolgen können", während es in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich um die "rechtliche Möglichkeit einer Einbeziehung" gehe; bei richtiger Würdigung der Bedeutung des Art. 6 GG wäre die Einbeziehung der Klägerinnen möglich gewesen.

    8 "ob die Entscheidung des erkennenden Senates 5 C 19.00 vom 12.04.2001 dahingehend zu verstehen ist, ob allein die Stellung eines Aufnahmeantrages oder Einbeziehungsantrages zur Berücksichtigung einer verfahrensbedingten Härte ausreichend ist oder ob es sich um einen entscheidungsreifen Antrag handeln muss".

  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
    BVerwG, Beschluss vom 25.05.2000 - 5 B 26.00 - Urteil vom 12.04.2001 - 5 C 19.00 -, DVBl. 2001, 1527; OVG NRW, Urteil vom 30.05.2001 - 2 A 1356/99 -.

    Urteil vom 12.04.2001 - 5 C 19.00 - (UA Seite 13 f).

    Es ist kein Grund erkennbar, warum bei dieser Fallkonstellation der oben genannte Grundsatz, wonach im Zeitpunkt der Ausreise sich die Bezugsperson noch im Aussiedlungsgebiet aufhalten muß, BVerwG, Beschluss vom 25.05.2000 - 5 B 26.00 - Urteil vom 12.04.2001 - 5 C 19.00 -, DVBl. 2001, 1527; OVG NRW, Urteil vom 30.05.2001 - 2 A 1356/99 -.

  • BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

    3 Die Beschwerde ist der Meinung, das angegriffene Urteil werfe "die grundsätzlich verallgemeinerungsfähige Rechtsfrage auf, ob die Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes (schon) dann eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeutet, wenn der Antrag des Einzubeziehenden nach § 27 Abs. 2 Satz 2 BVFG in der bis zum 31.12.2004 gültigen bzw. der Antrag der Bezugsperson auf Einbeziehung nach § 27 Abs. (2) Satz 2 BVFG in der ab dem 01.01.2005 gültigen Fassung vor Ausreise der Bezugsperson beim Bundesverwaltungsamt eingeht und bis zur Ausreise der Bezugsperson nicht beschieden wird, ohne dass andere Härtegründe hinzutreten." Die Beschwerde strebt hiermit eine "Klärung" an, ob mit der " ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Problematik der verfahrensbedingten Härte, die ... Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts" zu dieser Thematik (Urteil vom 12. April 2001 BVerwG 5 C 19.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4) "richtig ausgelegt wurde".

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 12. April 2001 (a.a.O.) einen abstrakten, divergenzfähigen Rechtssatz dahin nicht aufgestellt, dass als Voraussetzung einer verfahrensbedingten Härte zur Überschreitung einer angemessenen Bearbeitungszeit auch noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen, und zwar auch nicht mit auf den Einzelfall bezogenen Ausführungen, wonach es der Bezugsperson "nicht zumutbar (gewesen sei), weiter im Aussiedlungsgebiet ... zu warten".

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